Pflege nach einem Herzinfarkt in Mulsum mit Herz und Sachverstand
Der Herz ist der „Motor“ unseres Körpers. Entsprechend gravierende Folgen hat ein Herzinfarkt, auch als Myokardinfarkt, bei dem Teile des Herzmuskels unter einem Sauerstoffmangel leiden und absterben. Ein Herzinfarkt, der sich zum Beispiel durch Engegefühl in der Brust, Schmerzen, die in den Arm, Rücken, Hals und Oberbauch ausstrahlen können, oder kalten Schweiß äußern kann, ist daher immer ein medizinischer Notfall, bei dem jede Minute zählt.
Nach der Behandlung im Krankenhaus und der Rehabilitation ist in vielen Fällen eine Pflege erforderlich, um den Patienten eine lückenlose Versorgung zu bieten. Neben der Pflege sind auch Gespräche wichtig, da ein Herzinfarkt ein einschneidendes, beängstigendes Erlebnis ist. Unser Personal hat immer ein offenes Ohr für Sie und Ihre Angehörigen, berät Sie ausführlich und ist in dieser besonderen Situation einfach für Sie da.
Pflegeleistungen nach einem Herzinfarkt
Im Anschluss an einen Myokardinfarkt besteht grundsätzlich das Risiko eines zweiten Infarkts. Auch Herzrhythmusstörungen und ein kardiogener Schock können in der Folge auftreten. Im Rahmen der Pflege werden daher die Herz-Kreislaufwerte und die Vitalfunktionen genauestens kontrolliert. Erneute Herzinfarktsymptome sollen schnell erkannt und behandelt werden. Sofern es körperlich möglich ist, erfolgen regelmäßig vorsichtige Bewegungsübungen, um die Durchblutung zu fördern und Stress zu reduzieren. Für eine optimale Behandlung ist außerdem die regelmäßige, korrekte Medikamenteneinnahme unverzichtbar, die wir sicherstellen.
Kosten für die Pflege nach einem Herzinfarkt
Nach einem Myokardinfarkt kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen, sodass bei der zuständigen Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt wird. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird der Antrag bewilligt oder abgelehnt. Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie je nach Pflegegrad monatlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die Sie zur Tilgung der Kosten für die Pflege nach einem Herzinfarkt aufwenden können. Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag von 125 €.
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